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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/BZRLPBefugV,NW - Bezirksregierungs-BefugnisV bezüglich Lehramtsprüfungen/
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§ 1 BZRLPBefugV
Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Anerkennung von Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen auf die Bezirksregierungen
Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Anerkennung von Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen auf die Bezirksregierungen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 1 BZRLPBefugV
Die Anerkennungsbefugnis gemäß § 20 Abs. 1 bis 5 LABG in Verbindung mit § 50 der Lehramtsprüfungsordnung (LPO) wird auf die Bezirksregierungen übertragen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/BZRLPBefugV,NW - Bezirksregierungs-BefugnisV bezüglich Lehramtsprüfungen/
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