Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2011/2012,SH - Haushaltsgesetz 2011/2012/
Dokument
§ 5 HG 2011/2012
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz 2011/2012)
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz 2011/2012)
Landesrecht Schleswig-Holstein
§ 5 HG 2011/2012 – Betragsgrenzen bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen
(1) Der gemäß § 37 Abs. 2 Buchst. a LHO zu bestimmende Betrag wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
(2) Der gemäß § 37 Abs. 3 LHO zu bestimmende Rahmen wird auf mehr als 500.000 Euro bis zu 2.500.000 Euro festgesetzt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2011/2012,SH - Haushaltsgesetz 2011/2012/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4201061,6
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4201061,6
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.