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§ 1 HG 2011/2012
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz 2011/2012)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz 2011/2012)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: HG 2011/2012,SH
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 1 HG 2011/2012 – Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein wird in Einnahme und Ausgabe auf

12.192.181.500 Euro für das Haushaltsjahr 2011

und auf

12.186.298.300 Euro für das Haushaltsjahr 2012

sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf

663.521.000 Euro für das Haushaltsjahr 2011

und auf

571.041.000 Euro für das Haushaltsjahr 2012

festgestellt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2011/2012,SH - Haushaltsgesetz 2011/2012/