Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2011/2012,SH - Haushaltsgesetz 2011/2012/
Dokument
§ 1 HG 2011/2012
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz 2011/2012)
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz 2011/2012)
Landesrecht Schleswig-Holstein
§ 1 HG 2011/2012 – Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein wird in Einnahme und Ausgabe auf
12.192.181.500 Euro für das Haushaltsjahr 2011
und auf
12.186.298.300 Euro für das Haushaltsjahr 2012
sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf
663.521.000 Euro für das Haushaltsjahr 2011
und auf
571.041.000 Euro für das Haushaltsjahr 2012
festgestellt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2011/2012,SH - Haushaltsgesetz 2011/2012/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4201061,2
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4201061,2