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§ 9 PStSAG
Gesetz über das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere Regierungsaufgaben im Lande Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere Regierungsaufgaben im Lande Nordrhein-Westfalen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: PStSAG,NW
Gliederungs-Nr.: 2005
Normtyp: Gesetz

§ 9 PStSAG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/PStSAG,NW - Parlamentarischer Staatssekretär-Amtsgesetz/
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