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Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Verordnung über Einigungsstellen)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Verordnung über Einigungsstellen)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: EinigStV,NW
Gliederungs-Nr.: 44
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
(Verordnung über Einigungsstellen)

Vom 15. August 1989 (GV. NW. S. 460)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 476)

Auf Grund des § 15 Abs. 1 und 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414) wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
I. 
Errichtung und Geschäftsführung; Aufsicht 
  
Errichtung und Geschäftsführung1
Aufsicht2
  
II. 
Organisation 
  
Vorsitzender3
Beisitzer4
  
III. 
Verfahren 
  
Anträge5
Einigungsverhandlung6
Ladungsfrist7
Persönliches Erscheinen8
Abstimmung9
Niederschrift10
  
IV. 
Entschädigung; Kosten des Verfahrens 
  
Entschädigung11
Kosten des Verfahrens12
  
V. 
Schlussbestimmungen 
  
 13
 14


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/EinigStV,NW - Verordnung über Einigungsstellen/
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