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Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: RSteuZustG,NW
Gliederungs-Nr.: 611
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern

Vom 16. Dezember 1981 (GV. NW. S. 732)

Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 738)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/RSteuZustG,NW - Realsteuerzuständigkeitsgesetz/
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