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Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: SchulG LSA
Gliederungs-Nr.: 2231.1
Normtyp: Gesetz

Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2018 (GVBl. S. 244) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2023 (GVBl. LSA S. 680)

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Allgemeine Vorschriften  
  
Erster Abschnitt  
Erziehungs- und Bildungsauftrag, Geltungsbereich  
  
Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule1
Geltungsbereich2
  
Zweiter Abschnitt  
Gliederung des Schulwesens  
  
Gliederung des Schulwesens3
Grundschule4
Sekundarschule5
Gesamtschule5a
Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt5b
Gymnasium6
Schulen des zweiten Bildungsweges7
Förderschule8
Förderzentren8a
Berufsbildende Schulen9
Bildungsstandards, Rahmenrichtlinien, Lehrpläne und Stundentafeln10
Zulassung und Einführung von Lernmitteln10a
Schulversuche11
Qualitätssicherung11a
Errichtung von Ganztagsschulen, schulische Angebote außerhalb des Unterrichts12
Jahrgangsübergreifender Unterricht, Bildung von Anfangsklassen13
  
Dritter Abschnitt  
Schulen in freier Trägerschaft  
  
Verhältnis zum öffentlichen Schulwesen14
Bezeichnung der Schulen in freier Trägerschaft15
Ersatzschulen16
Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Mitglieder der Schulleitung16a
Anerkannte Ersatzschulen17
Finanzhilfe18
Umfang der Finanzhilfe18a
Ergänzungsschulen18b
Untersagung der Errichtung oder Fortführung18c
Anerkannte Ergänzungsschulen18d
Verordnungsermächtigungen18e
Finanzielle Förderung18f
Berichtspflicht der Landesregierung18g
  
Vierter Abschnitt  
Religionsunterricht, Ethikunterricht  
  
Religions- und Ethikunterricht19
Einsichtnahme in den Religionsunterricht20
Teilnahme am Religionsunterricht und Ethikunterricht21
  
Fünfter Abschnitt  
Schulentwicklungsplanung, Schuljahr und Ferien  
  
Schulentwicklungsplanung22
Schuljahr und Ferien23
  
Zweiter Teil  
Schulverfassung  
  
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schule24
Entscheidungen der Schule25
Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters26
Aufgaben der Konferenzen27
Verteilung der Aufgaben der Konferenzen28
Zusammensetzung und Verfahren der Konferenzen29
  
Dritter Teil  
Lehrerinnen und Lehrer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  
  
Allgemeines30
Fort- und Weiterbildung30a
Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter31
Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter32
  
Vierter Teil  
Schülerinnen und Schüler  
  
Recht auf Bildung33
Wahl und Wechsel des Bildungsweges34
Regelung des Bildungsweges35
  
Fünfter Teil  
Schulpflicht  
  
Allgemeines36
Beginn der Schulpflicht37
Gesundheitspflege und Prävention38
Besuch von Förderschulen und Sonderunterricht39
Dauer und Ende der Schulpflicht40
Schulbezirke, Schuleinzugsbereiche41
(weggefallen)42
Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten und Ausbildenden43
Ordnungsmaßnahmen44
Durchsetzung der Schulpflicht44a
  
Sechster Teil  
Schülervertretung  
  
Erster Abschnitt  
Schülervertretung in der Schule  
  
Allgemeines45
Schülerinnen- und Schülervertretungen an Grundschulen45a
Klassenverband46
Schülerrat47
Die Schülervollversammlung47a
Wahlen und Ausscheiden48
Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule49
  
Zweiter Abschnitt  
Schülervertretung in Gemeinden und Landkreisen  
  
Gemeinde- und Kreisschülerräte50
Wahlen und Ausscheiden51
Aufgaben der Gemeinde- und Kreisschülerräte52
Finanzierung der Schülervertretungen53
Herausgabe von Schülerzeitungen54
  
Siebenter Teil  
Elternvertretung  
  
Erster Abschnitt  
Elternvertretung in der Schule  
  
Allgemeines55
Klassenelternschaften und Klassenelternvertretungen56
Schulelternrat57
Wahlen und Ausscheiden58
Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule59
  
Zweiter Abschnitt  
Eltern Vertretung in Gemeinden und Landkreisen  
  
Gemeinde- und Kreiselternräte60
Wahlen und Ausscheiden61
Aufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte62
  
Dritter Abschnitt  
Finanzierung der Elternvertretungen  
  
Kosten63
  
Achter Teil  
Schulträgerschaft  
  
Schulträgerschaft64
Schulträger65
Zusammenschlüsse von Schulträgern66
(weggefallen)67
(weggefallen)68
  
Neunter Teil  
Aufbringung der Kosten  
  
Personalkosten69
Sachkosten70
Schülerbeförderung71
Lernmittelkosten72
Schulspeisung72a
Förderung des Schulbaus durch das Land73
Beteiligung der Landkreise an den Schulbaukosten74
Sonstige Kosten74a
  
Zehnter Teil  
Vertretungen bei der obersten Schulbehörde und Landesschulbeirat  
  
Erster Abschnitt  
Zusammensetzung und Aufgaben  
  
Allgemeines75
Landeselternrat76
Landesschülerrat77
Landesschulbeirat78
  
Zweiter Abschnitt  
Verfahrensvorschriften  
  
Amtsdauer, Wahlen und Ausscheiden79
Verfahren80
Kosten81
  
Elfter Teil  
Staatliche Schulbehörden  
  
Schulbehörden82
Aufgaben83
  
Zwölfter Teil  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Ordnungswidrigkeiten84
Verarbeitung personenbezogener Daten84a
Schulbezogene statistische Erhebungen84b
Automatisierte zentrale Schülerdatei84c
Schülerlaufbahnstatistiken84d
Aufbewahrung, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung84e
IT-gestütztes Schulverwaltungsverfahren84f
Einschränkung von Grundrechten84g
Aufhebungsermächtigung85
Übergangsregelungen für die Ersatzschulen86
(weggefallen) 86a
(weggefallen) 86b
Übergangsregelung zu § 2 Abs. 486c
Übergangsvorschrift zu § 79 Abs. 186d
(weggefallen) 86e
(weggefallen) 86f
Inkrafttreten87
(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung der Neufassung des Schulgesetzes des Landes Sachsen Anhalt

Vom 9. August 2018 (GVBl. S. 244)

Aufgrund des § 2 des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. Juli 2018 (GVBl. LSA S. 224) wird nachstehend der Wortlaut des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der vom 1. August 2018 an geltenden Fassung bekannt gemacht.

Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die Fassung der Bekanntmachung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. Februar 2013 (GVBl. LSA S. 68),

  2. 2.

    den am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt vom 24. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 350, 358),

  3. 3.

    den am 4. März 2016 in Kraft getretenen Artikel 8 des Zweiten Gesetzes über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSA S. 89, 94),

  4. 4.

    den am 1. August 2018 in Kraft getretenen § 1 des eingangs genannten Gesetzes.



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