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Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschussgesetzes (Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz - WOSprAuG)
Bundesrecht
Titel: Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschussgesetzes (Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz - WOSprAuG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WOSprAuG
Gliederungs-Nr.: 801-11-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschussgesetzes
(Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz - WOSprAuG)

Vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1798)

Geändert durch die Verordnung vom 20. Januar 2022 (BGBl. I S. 69)

Auf Grund des § 33 des Sprecherausschussgesetzes (Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 - BGBl. I S. 2312, 2316) wird verordnet:

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Wahl des Sprecherausschusses 1 bis 33
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften 1 bis 4
  
Zweiter Abschnitt  
Wahl mehrerer Mitglieder des Sprecherausschusses5 bis 21
  
Erster Unterabschnitt  
Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten 5 bis 9
  
Zweiter Unterabschnitt  
Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten 10 bis 17
  
Dritter Unterabschnitt  
Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste 18 bis 21
  
Dritter Abschnitt  
Wahl nur eines Mitglieds des Sprecherausschusses 22
  
Vierter Abschnitt  
Schriftliche Stimmabgabe 23 bis 25
  
Fünfter Abschnitt  
Abstimmung über die Wahl eines Sprecherausschusses 26 bis 33
  
Erster Unterabschnitt  
Vorbereitung der Abstimmung 26
  
Zweiter Unterabschnitt  
Abstimmung in einer Versammlung 27 bis 32
  
Dritter Unterabschnitt  
Schriftliche Abstimmung 33
  
Zweiter Teil  
Besondere Vorschriften für den Unternehmenssprecherausschuss 34 bis 38
  
Dritter Teil  
Besondere Vorschriften für die Seeschifffahrt 39
  
Vierter Teil  
Übergangs- und Schlussvorschriften 40 bis 42


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/WOSprAuG - Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz/
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