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Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
(Versammlungsstättenverordnung - VStättVO-)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO-)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: VStättVO
Referenz: 232

Vom 20. September 2002 (GV. NRW. S. 454)

Außer Kraft am 28. Dezember 2009 durch § 146 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 der Verordnung vom 17. November 2009 (GV. NRW. S. 682) (1)

Auf Grund des § 85 Abs. 1 Nr. 5 und 6, Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3 und 4 der Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 439), wird nach Anhörung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen des Landtags verordnet:

Inhaltsverzeichnis (2)§§
  
Teil 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Begriffe2
  
Teil 2 
Allgemeine Bauvorschriften 
  
Abschnitt 1 
Bauteile und Baustoffe 
  
Bauteile3
Dächer4
Dämmstoffe, Unterdecken, Bekleidungen und Bodenbeläge5
  
Abschnitt 2 
Rettungswege 
  
Führung der Rettungswege6
Bemessung der Rettungswege7
Treppen8
Türen und Tore9
  
Abschnitt 3 
Besucherplätze und Einrichtungen für Besucherinnen und Besucher 
  
Bestuhlung, Gänge und Stufengänge10
Abschrankungen und Schutzvorrichtungen11
Toilettenräume12
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen13
  
Abschnitt 4 
Technische Anlagen und Einrichtungen, besondere Räume 
  
Sicherheitsstromversorgungsanlagen, elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen14
Sicherheitsbeleuchtung15
Rauchableitung16
Heizungsanlagen und Lüftungsanlagen17
Stände und Arbeitsgalerien für Licht-, Ton-, Bild und Regieanlagen18
Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen19
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge20
Werkstätten, Magazine und Lagerräume21
  
Teil 3 
Besondere Bauvorschriften 
  
Abschnitt 1 
Großbühnen 
  
Bühnenhaus22
Schutzvorhang23
Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen24
Platz für die Brandsicherheitswache25
  
Abschnitt 2 
Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen 
  
Räume für Lautsprecherzentrale, Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst26
Abschrankung und Blockbildung in Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen27
Wellenbrecher28
Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen29
Einfriedungen und Eingänge30
  
Teil 4 
Betriebsvorschriften 
  
Abschnitt 1 
Rettungswege, Besucherplätze 
  
Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr31
Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan, Abschrankungen von Stehplätzen32
  
Abschnitt 2 
Brandverhütung 
  
Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen33
Aufbewahrung von Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen und brennbarem Material34
Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen35
  
Abschnitt 3 
Betrieb technischer Einrichtungen 
  
Bedienung und Wartung der technischen Einrichtungen36
Laseranlagen37
  
Abschnitt 4 
Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften 
  
Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten38
Verantwortliche für Veranstaltungstechnik39
Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, technische Probe40
Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst41
Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne42
Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst43
  
Teil 5 
Gastspielprüfbuch 
  
Gastspielprüfbuch44
  
Teil 6 
Bestehende Versammlungsstätten, Prüfungen 
  
Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten45
Prüfungen46
  
Teil 7 
Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten47
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, eingeleitete Verfahren48
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 146 Absatz 3 der Verordnung vom 17. November 2009 (GV. NRW. S. 682)
(2) Red. Anm.:
Das Inhaltsverzeichnis wurde redaktionell angepasst.


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/VStättVO,NW - VersammlungsstättenV/
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