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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/DVO-JuSchG - Jugendschutzgesetz-Durchführungsverordnung/
Dokument
§ 3 DVO-JuSchG
Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO-JuSchG)
Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO-JuSchG)
Bundesrecht
§ 3 DVO-JuSchG – Einheitliches Verfahren
Werden wegen desselben Mediums mehrere Anträge gestellt oder Anregungen eingereicht, so ist über sämtliche Anträge und Anregungen in einem einheitlichen Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/DVO-JuSchG - Jugendschutzgesetz-Durchführungsverordnung/
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