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Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: VersÄEinglG,NW
Gliederungs-Nr.: 83
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

83

Vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 482) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1431)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
I.  
Auflösung der Versorgungsämter und Übertragung der Aufgaben  
  
Auflösung der Versorgungsämter1
Aufgaben des Schwerbehindertenrechts2
(weggefallen)3
(weggefallen)4
Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz5
Aufgaben nach dem Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit6
Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Förderprogramme7
Sonstige Aufgaben8
  
II.  
Personalrechtliche Maßnahmen  
  
Beamte9
Tarifbeschäftigte10
Versorgungsamt Aachen11
Versorgungsamt Bielefeld12
Versorgungsamt Dortmund13
Versorgungsamt Duisburg14
Versorgungsamt Düsseldorf15
Versorgungsamt Essen16
Versorgungsamt Gelsenkirchen17
Versorgungsamt Köln18
Versorgungsamt Münster19
Versorgungsamt Soest20
Versorgungsamt Wuppertal21
Bezirksregierung Münster22
  
III.  
Kostenfolgen  
  
Belastungsausgleich23
Sach- und Dienstleistungen des Landes24
Anpassung des Belastungsausgleichs25
Fachbezogener Sachaufwand26
Belastungsausgleich für die Vergangenheit27
Personenbezogene Bezeichnungen28
Inkrafttreten29
  
Anlagen  
  
Kostenfolgeabschätzung für die Jahre ab 2011Anlage 1
VerteilschlüsselAnlage 2


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/VersÄEinglG,NW - Versorgungsämter-Eingliederungsgesetz/
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