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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/2. BStrStraffG,NW - 2. Behörden-Straffungsgesetz/
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Art. 12 2. BStrStraffG
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Art. 12 2. BStrStraffG
20340
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
Die Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 6. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 759) wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 1 Nr. 3 wird gestrichen.
- 2.
Die bisherigen Nummern 4 und 5 werden Nummern 3 und 4.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/2. BStrStraffG,NW - 2. Behörden-Straffungsgesetz/
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