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Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayRiStAG
Gliederungs-Nr.: 301-1-J
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG)

Vom 22. März 2018 (GVBl. S. 118)

Zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 318)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht Artikel
  
Teil 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Grundsatz1
Anwendbarkeit von Vorschriften2
Richtereid3
Landespersonalausschuss in Angelegenheiten der Richter und Staatsanwälte4
Dienstliche Beurteilung5
Fortbildung6
Altersgrenze und Ruhestand7
Teilzeit8
Urlaub ohne Dienstbezüge9
Altersteilzeit10
Amtstracht, Neutralität11
Ernennungen und Übertragungen12
Teilnahme an Personalversammlungen13
  
Teil 2  
Besondere Fälle des Richterdienstes  
  
Professoren als Richter im Nebenamt14
Ehrenamtliche Richter15
Richter auf Zeit16
  
Teil 3  
Vertretungen der Richter und Staatsanwälte  
  
Kapitel 1  
Allgemeines  
  
Allgemeines17
  
Kapitel 2  
Allgemeine und soziale Angelegenheiten  
  
Abschnitt 1  
Richterräte  
  
Unterabschnitt 1  
Errichtung und Zusammensetzung  
  
Örtliche Richterräte18
Bezirksrichterräte19
Hauptrichterräte20
  
Unterabschnitt 2  
Amtszeit und Wahl  
  
Amtszeit21
Wahlgrundsätze22
Wahlberechtigung und Wählbarkeit23
Neuwahl24
Gesonderte Wahl bei den Hauptrichterräten25
  
Unterabschnitt 3  
Innere Ordnung  
  
Vorsitz, Beschlussfassung und Geschäftsordnung26
  
Unterabschnitt 4  
Beteiligung  
  
Zusammenarbeit und Zuständigkeiten27
Mitbestimmung28
Mitwirkung29
Beteiligung bei Unfallverhütung und Arbeitsschutz30
Dienstvereinbarungen31
Verfahren der Beteiligung in gemeinsamen Angelegenheiten32
  
Unterabschnitt 5  
Schweigepflicht und Rechtsweg  
  
Schweigepflicht33
Rechtsweg34
  
Abschnitt 2  
Staatsanwaltsräte  
  
Errichtung und Zusammensetzung35
Amtszeit und Wahl36
Innere Ordnung, Beteiligung, Schweigepflicht und Rechtsweg37
  
Kapitel 3  
Personalangelegenheiten  
  
Abschnitt 1  
Präsidialrat  
  
Unterabschnitt 1  
Errichtung und Zusammensetzung  
  
Errichtung38
Zusammensetzung39
  
Unterabschnitt 2  
Amtszeit und Wahl  
  
Amtszeit und Wahlgrundsätze40
Wahlberechtigung und Wählbarkeit41
Anfechtung der Wahl und Ausscheiden von Mitgliedern42
Eintritt der Stellvertreter sowie Neuwahlen43
  
Unterabschnitt 3  
Innere Ordnung, Beteiligung und Rechtsweg  
  
Amtsausübung und Beschlussfassung44
Aufgaben45
Beteiligungsverfahren bei der Übertragung von Richterämtern46
Beteiligungsverfahren in den sonstigen Fällen47
Rechtsweg48
  
Abschnitt 2  
Landesstaatsanwaltsrat  
  
Zusammensetzung49
Innere Ordnung und Beteiligung50
  
Teil 4  
IT-Rat  
  
IT-Rat51
  
Teil 5  
Dienstgerichte  
  
Kapitel 1  
Bayerisches Dienstgericht und Bayerischer Dienstgerichtshof  
  
Abschnitt 1  
Allgemeines  
  
Errichtung der Dienstgerichte52
Zuständigkeit der Dienstgerichte53
Mitglieder der Dienstgerichte54
Richterliche Mitglieder55
Staatsanwaltliche Mitglieder56
  
Abschnitt 2  
Besetzung  
  
Besetzung der Dienstgerichte57
  
Kapitel 2  
Disziplinarverfahren  
  
Anwendung des Bayerischen Disziplinargesetzes58
Entscheidung der Dienstgerichte an Stelle der zuständigen Behörde59
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Gehalt60
Bekleidung mehrerer Ämter61
Richter auf Probe und kraft Auftrags62
  
Kapitel 3  
Versetzungs- und Prüfungsverfahren  
  
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung63
Einleitung des Verfahrens64
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit65
Begrenzte Dienstfähigkeit66
Dienstunfähigkeit bei Bekleidung mehrerer Ämter67
Urteilsformel68
Aussetzung von Prüfungsverfahren69
Kostenentscheidung in Prüfungsverfahren70
  
Teil 6  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Ausführung des Richterwahlgesetzes71
Übergangsregelungen zum Ruhestand72
(weggefallen)72a
Übergangsregelung zu den Dienstgerichten73
(weggefallen)73a
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Evaluierung74


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bayern/BayRiStAG,BY - Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz/
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