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§ 1 AbwEmissionV
Verordnung zur Erhebung von Daten über Abwasseremissionen (Emissionserklärungsverordnung - Abwasser) 
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung zur Erhebung von Daten über Abwasseremissionen (Emissionserklärungsverordnung - Abwasser) 
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: AbwEmissionV,NW
Gliederungs-Nr.: 77
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 1 AbwEmissionV – Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Erklärung der Art und Menge von Abwasser, das in den in Anhang 1 aufgeführten Anlagen anfällt und in Gewässer oder in öffentliche Abwasseranlagen oder in Abwasseranlagen, die der privaten Abwasserbeseitigung dienen (Abwasseranlagen Dritter), eingeleitet wird (Emission).



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/AbwEmissionV,NW - Emissionserklärungsverordnung - Abwasser/
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