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§ 4 KrStBV
Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: KrStBV,NW
Gliederungs-Nr.: 2023
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 4 KrStBV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/KrStBV,NW - Kreisstädte-Klassifizierungsverordnung/
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