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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZustVO AG Straf,NW - Zuständigkeitsverordnung Amtsgerichte Strafsachen/
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§ 11 ZustVO AG Straf
Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 11 ZustVO AG Straf – Konzentration der Bußgeldverfahren
In Bußgeldverfahren wegen Umweltordnungswidrigkeiten obliegt die Entscheidung bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide den nach § 10 für Umweltstrafsachen zuständigen Amtsgerichten.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZustVO AG Straf,NW - Zuständigkeitsverordnung Amtsgerichte Strafsachen/
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