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- § 64 LBG, Ausübung von Nebentätigkeiten
- § 65 LBG, Rückgriffhaftung des Dienstherrn
- § 66 LBG, Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit
- § 67 LBG, Erlass ausführender Rechtsverordnungen
- § 68 LBG, Anzeigepflicht und Verbot einer Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses