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/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/LAbgG,BE - Landesabgeordnetengesetz/§ 1, Erster Teil - Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus/
Dokument
§ 1 LAbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)
Landesrecht Berlin
Erster Teil – Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus
§ 1 LAbgG
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus regeln sich nach den Vorschriften des Landeswahlgesetzes.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/LAbgG,BE - Landesabgeordnetengesetz/§ 1, Erster Teil - Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus/
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