Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/LAbgG,BE - Landesabgeordnetengesetz/§§ 35 - 41, Fünfter Teil - Ergänzende Vorschriften, Übergangsvorschriften/
Dokument
Gesetznavigation: zum nächsten Abschnitt (kein Dokument)
§ 41 LAbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG - Landesabgeordnetengesetz)
Landesrecht Berlin
Fünfter Teil – Ergänzende Vorschriften, Übergangsvorschriften
§ 41 LAbgG – Berechnung und Durchführung des Versorgungsausgleichs
Die Berechnung und Durchführung des Versorgungsausgleichs bestimmt sich nach den §§ 14 bis 16 und 39 bis 42 des Versorgungsausgleichsgesetzes.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Berlin/LAbgG,BE - Landesabgeordnetengesetz/§§ 35 - 41, Fünfter Teil - Ergänzende Vorschriften, Übergangsvorschriften/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9463069,49
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9463069,49
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.