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- Gesetze des Bundes und der Länder
- Hamburg
- LEG,HH - EisenbahnG
- §§ 2 - 32, Erster Abschnitt - Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
Aktueller Ordner
- § 2 LEG, Verleihung des Eisenbahnunternehmungsrechts
- § 3 LEG, Inhalt des Eisenbahnunternehmungsrechts
- § 4 LEG, Vorbehalte der Verleihung
- § 5 LEG, Dauer der Verleihung
- § 6 LEG, Voraussetzungen der Verleihung
- § 7 LEG, Verbot der Benutzung öffentlicher Wege in der Längsrichtung
- § 8 LEG, Antrag
- § 9 LEG, Wirksamwerden der Verleihung
- § 10 LEG, Inhalt der Verleihungsurkunde
- § 11 LEG, Gestattung von Vorarbeiten
- § 12 LEG, Entschädigungspflicht und -verfahren
- § 13 LEG, Vollstreckung von Entschädigungsansprüchen
- § 14 LEG, Planfeststellung
- § 15 LEG (weggefallen)
- § 16 LEG (weggefallen)
- § 17 LEG, Enteignung
- § 18 LEG, Schutzmaßnahmen
- § 19 LEG, Bau- und Unterhaltungspflicht
- § 20 LEG, Gestaltung von Anschlüssen
- § 21 LEG, Benutzung öffentlicher Wege
- § 22 LEG, Oberster Betriebsleiter
- § 23 LEG, Eröffnung des Betriebs
- § 24 LEG, Betriebspflicht
- § 25 LEG, Übertragung des Unternehmens oder des Betriebs
- § 26 LEG, Erlöschen des Eisenbahnunternehmungsrechts
- § 27 LEG, Genehmigung der Tarife
- § 28 LEG, Tarifauflagen
- § 29 LEG, Fahrpläne
- § 30 LEG, Aufsicht
- § 31 LEG, Nachträgliche Anforderungen
- § 32 LEG, Landeseigene Eisenbahnen