Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/BildUG,HH - BildungsurlaubsG/
Dokument
§ 6 BildUG
Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
Landesrecht Hamburg
§ 6 BildUG – Wartezeit
Ein Arbeitnehmer erwirbt den vollen Freistellungsanspruch für den laufenden Zweijahreszeitraum im Sinne von § 3 erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen seines Arbeitsverhältnisses. Teilansprüche können nicht erworben werden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hamburg/BildUG,HH - BildungsurlaubsG/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145869,7
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145869,7
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.