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- Gesetze des Bundes und der Länder
- Baden-Württemberg
- FischG,BW - Fischereigesetz
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- Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) Landesrecht Baden-Württemberg
- §§ 1 - 2, Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
- §§ 3 - 12, Zweiter Abschnitt - Fischereirecht
- §§ 13 - 21a, Dritter Abschnitt - Ausübung des Fischereirechts
- §§ 22 - 30, Vierter Abschnitt - (weggefallen)
- §§ 31 - 37, Fünfter Abschnitt - Fischereischein, Fischereiabgabe, Erlaubnisschein
- §§ 38 - 47, Sechster Abschnitt - Schutz der Fischbestände
- §§ 48 - 50, Siebter Abschnitt - Fischereibehörden, Fischereibeiräte, Fischereiaufsicht
- § 51, Achter Abschnitt
- §§ 52 - 57, Neunter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften