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- Gesetze des Bundes und der Länder
- Nordrhein-Westfalen
- BVO 1975,NW - Beihilfenverordnung
Aktueller Ordner
- Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenve...
- § 1 BVO, Beihilfeberechtigte Personen
- § 2 BVO, Beihilfefälle
- § 3 BVO, Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen
- § 4 BVO, Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen
- § 5 BVO, Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit und erheblichem allgemeine...
- § 5a BVO, Häusliche Pflege
- § 5b BVO, Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
- § 5c BVO, Vollstationäre Pflege
- § 5d BVO, Zusätzliche Betreuungsleistungen bei häuslicher und vollstationärer Pflege
- § 6 BVO, Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen
- § 6a BVO, Beihilfefähige Aufwendungen für stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater-Kind...
- § 7 BVO, Beihilfefähige Aufwendungen für ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
- § 8 BVO, Beihilfefähige Aufwendungen bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und einer d...
- § 9 BVO, Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen
- § 10 BVO, Beihilfefähige Aufwendungen bei Behandlung im Ausland
- § 11 BVO, Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen
- § 12 BVO, Bemessung der Beihilfen
- § 12a BVO, Kostendämpfungspauschale
- § 13 BVO, Verfahren
- § 14 BVO, Gewährung von Beihilfen an Hinterbliebene und andere Personen in Todesfällen
- § 15 BVO, Besondere Bestimmungen für die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen der Aufsic...
- § 16 BVO, Personenbezogene Bezeichnungen
- § 17 BVO, Verwaltungsverordnung
- § 18 BVO, Übergangs- und Schlussvorschriften
- Anhang