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Treffer 21 - 29 von 5335
  • § 20 AbgG SL, Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege, Geburts- und Todesf...

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 15.04.2022

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 3. Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts - und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz über ...

  • § 21 AbgG SL, Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen K...

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 15.04.2022

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 4. Abschnitt – Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse ...

  • § 22 AbgG SL, Ausübung des Mandats

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 21.12.2018

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...

  • § 23 AbgG SL, Verhaltensregeln

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 01.01.2006

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...

  • § 24 AbgG SL, Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 15.04.2022

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...

  • § 25 AbgG SL, Aufrundung

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 01.01.2002

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...

  • § 26 AbgG SL, Verzicht, Übertragbarkeit

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 15.04.2022

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...

  • § 27 AbgG SL, Nichtanrechenbarkeit

    Normgeber: Saarland, 

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...

  • § 28 AbgG SL, Verwendung im öffentlichen Dienst

    Normgeber: Saarland,  Gilt ab: 15.04.2022

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes ...