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- Gesetze des Bundes und der Länder
- Rheinland-Pfalz
- AbgEG,RP - Abgeordnetenentschädigungsgesetz
Aktueller Ordner
- Landesgesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz(Abgeordnetenentsc...
- § 1 AbgEG, Freie Benutzung der Verkehrsmittel
- § 2 AbgEG, Aufwandsentschädigung
- § 2a AbgEG, Einkommensausfall
- § 3 AbgEG, Unkostenbeitrag
- § 4 AbgEG, Tagegeld, Übernachtungskosten
- § 5 AbgEG, Teilbeträge
- § 6 AbgEG
- § 7 AbgEG, Ständiger Ausschuss
- § 8 AbgEG, Übergangsgeld
- § 9 AbgEG, Höhe und Zahlung des Übergangsgeldes
- § 10 AbgEG, Altersrente
- § 11 AbgEG, Höhe der Altersrente
- § 12 AbgEG, Wegfall der Altersrente
- § 13 AbgEG, Zahlung bereits fälliger Leistungen beim Tode eines Mitglieds
- § 14 AbgEG, Zahlung eines Sterbegeldes beim Tode eines Mitglieds
- § 15 AbgEG, Witwenrente
- § 16 AbgEG, Höhe der Witwenrente
- § 16a AbgEG, Gegenseitige Anrechnung von Mandatsjahren
- § 17 AbgEG, Doppelmandate
- § 18 AbgEG, Verlust der Entschädigungen
- § 19 AbgEG, Hilfskasse
- § 20 AbgEG, Fraktionszuschüsse
- § 21 AbgEG, Unfallversicherung, Ersatz von Schäden bei Gewaltakten
- § 22 AbgEG, Abtretung, Pfändung, Verzicht
- § 23 AbgEG, Übergangsbestimmungen
- § 24 AbgEG, Ausführungsbestimmungen
- § 25 AbgEG, In-Kraft-Treten