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  • § 16 AbgG, Überbrückungsgeld für Hinterbliebene

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2011

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 17 AbgG (weggefallen)

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2011

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 18 AbgG (weggefallen)

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2011

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 19 AbgG, Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfäl...

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.12.2019

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 3. Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- , Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz ...

  • § 20 AbgG, Unterstützungen

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.06.1980

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 3. Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- , Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz ...

  • § 21 AbgG

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2017

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 4. Abschnitt – Anrechnungen beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse ...

  • § 22 AbgG, Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.01.2012

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG ...

  • § 23 AbgG, Verzicht, Übertragbarkeit

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.05.2011

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG ...

  • § 24 AbgG, Nichtanrechenbarkeit

    Normgeber: Baden-Württemberg,  Gilt ab: 01.06.1980

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG ...