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§ 16 AbgG, Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
Normgeber: Baden-Württemberg, Gilt ab: 01.05.2011
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
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§ 17 AbgG (weggefallen)
Normgeber: Baden-Württemberg, Gilt ab: 01.05.2011
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
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§ 18 AbgG (weggefallen)
Normgeber: Baden-Württemberg, Gilt ab: 01.05.2011
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...
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§ 19 AbgG, Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfäl...
Normgeber: Baden-Württemberg, Gilt ab: 01.12.2019
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 3. Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- , Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz ...
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§ 20 AbgG, Unterstützungen
Normgeber: Baden-Württemberg, Gilt ab: 01.06.1980
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 3. Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- , Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz ...
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§ 21 AbgG
Normgeber: Baden-Württemberg, Gilt ab: 01.05.2017
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 4. Abschnitt – Anrechnungen beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse ...
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§ 22 AbgG, Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
Normgeber: Baden-Württemberg, Gilt ab: 01.01.2012
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG ...
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§ 23 AbgG, Verzicht, Übertragbarkeit
Normgeber: Baden-Württemberg, Gilt ab: 01.05.2011
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG ...
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§ 24 AbgG, Nichtanrechenbarkeit
Normgeber: Baden-Württemberg, Gilt ab: 01.06.1980
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 5. Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG ...