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- Gesetze des Bundes und der Länder
- Rheinland-Pfalz
- LFischG,RP - Landesfischereigesetz
Aktueller Ordner
- Landesfischereigesetz (LFischG) Landesrecht Rheinland-Pfalz
- §§ 1 - 3, Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
- §§ 4 - 8, Zweiter Abschnitt - Fischereiberechtigung
- §§ 9 - 13, Dritter Abschnitt - Übertragung und Aufhebung von selbständigen Fischereirechten
- §§ 14 - 24, Vierter Abschnitt - Ausübung des Fischereirechts
- §§ 25 - 32, Fünfter Abschnitt - Fischereibezirke, Fischereigenossenschaften
- §§ 33 - 42, Sechster Abschnitt - Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang
- §§ 43 - 52, Siebenter Abschnitt - Schutz der Fischbestände
- §§ 53 - 57, Achter Abschnitt - Entschädigung
- §§ 58 - 61, Neunter Abschnitt - Fischereibehörden, Fischereiaufsicht, Fischereibeiräte, Fischerei...
- § 62, Zehnter Abschnitt - Bußgeldbestimmungen
- §§ 63 - 69, Elfter Abschnitt - Übergangs- und Schlußvorschriften
- Anhang