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  • § 29 AbgG, Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 6 – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg ...

  • § 30 AbgG, Verzicht/Übertragbarkeit

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 24.12.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 6 – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg ...

  • § 31 AbgG (weggefallen)

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 28.02.2019

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 6 – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg ...

  • § 32 AbgG, Begriffsbestimmungen

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 6 – Gemeinsame Vorschriften Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg ...

  • § 33 AbgG, Wahlvorbereitungsurlaub

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt IV – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel 1 – Wahlvorbereitungsurlaub Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg ...

  • § 34 AbgG, Unvereinbare Ämter

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt IV – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel 2 – Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt Titel: Gesetz über die ...

  • § 35 AbgG, Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Diens...

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt IV – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel 2 – Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt Titel: Gesetz über die ...

  • § 36 AbgG, Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt IV – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel 2 – Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt Titel: Gesetz über die ...

  • § 37 AbgG, Dienstzeiten im öffentlichen Dienst

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt IV – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Titel 2 – Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt Titel: Gesetz über die ...