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Zitierungen zu Art. 58 Verf,
Dokumente 1 - 3 von 3
  • EEZV,NW - Ernennungs-/Entlassungs-/Zurruhesetzungsverordnung

    Normgeber: NRW,  Gilt ab: 01.01.2014

    Titel: Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen Normgeber: Nordrhein-Westfalen Redaktionelle Abkürzung ...

  • EEZV-LRH,NW - LRH-ErnennungsV

    Normgeber: NRW,  Gilt ab: 28.04.2005

    Titel: Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs Normgeber: Nordrhein-Westfalen Redaktionelle Abkürzung: EEZV-LRH,NW Gliederungs ...

  • Art. 77a Verf

    Normgeber: NRW,  Gilt ab: 11.07.1950

    Dritter Teil – Von den Organen und Aufgaben des Landes → Sechster Abschnitt – Die Verwaltung Titel: Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen Normgeber: Nordrhein-Westfalen