Schnelle Seitennavigation
zu Suchergebniszu Sucheinschränkungen
zu Suchergebnis-Funktionen
zu Trefferseitennavigation
zu Verlauf der Suchen
zu Seitennavigation
Suchergebnis
Zitierungen zu § 5 VGebO, Rahmengebühren,
Dokumente 1 - 1 von 1
Dokumente 1 - 1 von 1
-
§ 6 VGebO, Gebühren bei Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrags
Normgeber: Berlin, Gilt ab: 13.12.2009
Titel: Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) Normgeber: Berlin Amtliche Abkürzung: VGebO Gliederungs-Nr.: 2013-1-8 Normtyp: Rechtsverordnung § 6 VGebO – Gebühren bei Ablehnung oder Zurücknahme eines ...