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  • § 11 AbgGRhPf, Anspruch auf Altersversorgung

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.1994

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 12 AbgGRhPf, Höhe der Altersversorgung

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 18.05.2021

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 13 AbgGRhPf, Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.2002

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 14 AbgGRhPf, Gesundheitsschäden

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 18.03.1979

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 15 AbgGRhPf, Versorgungsabfindung

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.2016

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 16 AbgGRhPf, Sterbegeld

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.03.2009

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 17 AbgGRhPf, Hinterbliebenenversorgung

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.03.2009

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 18 AbgGRhPf, Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 18.03.1979

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Zweiter Abschnitt – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 19 AbgGRhPf, Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 18.05.2021

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Dritter Abschnitt – Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen Titel: Landesgesetz über ...