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Zitierungen zu Art. 17 GG, Petitionsrecht,
Dokumente 11 - 12 von 12
  • Art. 41a Verf

    Normgeber: NRW,  Gilt ab: 11.07.1950

    Dritter Teil – Von den Organen und Aufgaben des Landes → Erster Abschnitt – Der Landtag Titel: Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen Normgeber: Nordrhein-Westfalen

  • Art. 61 Verf, Behandlung von Bitten und Beschwerden

    Normgeber: Sachsen-Anhalt, 

    3. Hauptteil – Staatsorganisation → Erster Abschnitt – Landtag Titel: Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt Normgeber: Sachsen-Anhalt Redaktionelle Abkürzung: Verf,ST Gliederungs-Nr.: 100 ...