Schnelle Seitennavigation
zu Suchergebniszu Sucheinschränkungen
zu Suchergebnis-Funktionen
zu Trefferseitennavigation
zu Verlauf der Suchen
Suchergebnis
-
§ 10 AbgG SL, Übergangsgeld
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 15.04.2022
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...
-
§ 11 AbgG SL, Anspruch auf Altersentschädigung
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 01.01.2006
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...
-
§ 12 AbgG SL, Höhe der Altersentschädigung
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 01.01.2006
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...
-
§ 13 AbgG SL, Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 15.04.2022
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...
-
§ 14 AbgG SL, Gesundheitsschäden
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 01.01.2006
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...
-
§ 15 AbgG SL, Versorgungsabfindung
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 15.04.2022
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...
-
§ 16 AbgG SL, Überbrückungsgeld für Hinterbliebenen
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 16.01.2009
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...
-
§ 17 AbgG SL, Hinterbliebenenversorgung
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 16.01.2009
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...
-
§ 18 AbgG SL (weggefallen)
Normgeber: Saarland, Gilt ab: 15.04.2022
Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → 2. Abschnitt – Leistungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...