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- Hess. FFG 1954,HE - Hessisches Freiwillige Gerichtsbarkeit-Gesetz
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- Hessisches Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (Hess. FGG) Landesrecht Hessen
- Art. 1 - 22, Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
- Art. 23 - 30, Zweiter Abschnitt - Nachlass- und Teilungssachen
- Art. 31 - 37, Dritter Abschnitt - Öffentliche Register, Handelssachen
- Art. 38 - 83, Vierter Abschnitt - Urkundstätigkeit des Gerichts einschließlich des Urkundsbeamten...
- Art. 84 - 89, Fünfter Abschnitt - Notare
- Art. 90 - 92, Sechster Abschnitt - Urkundstätigkeit sonstiger Stellen
- Art. 93 - 104, Siebenter Abschnitt - Verfahren bei der freiwilligen Versteigerung von Grundstücken
- Art. 105 - 109, Achter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften