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  • § 4 APOGV, Rechtsstellung

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...

  • § 4a APOGV, Vorbereitende Ausbildung

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...

  • § 5 APOGV, Gerichtsvollzieherausbildung

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...

  • § 6 APOGV, Ausbildende in der praktischen Ausbildung

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...

  • § 7 APOGV (weggefallen)

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...

  • § 8 APOGV, Inhalt der praktischen Ausbildung

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...

  • § 9 APOGV, Ausbildungszeugnisse in der praktischen Ausbildung

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...

  • § 10 APOGV, Gestaltung der praktischen Ausbildung

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...

  • § 11 APOGV, Begleitende Lehrveranstaltungen während der praktischen Ausbildung

    Normgeber: Sachsen,  Gilt ab: 16.12.2016

    Abschnitt 1 – Befähigung und Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherausbildungs- und ...