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Treffer 51 - 59 von 6068
  • § 21 AbgGRhPf

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.2016

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Vierter Abschnitt – Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse ...

  • § 22 AbgGRhPf (weggefallen)

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.2017

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...

  • § 23 AbgGRhPf, Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.2005

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...

  • § 24 AbgGRhPf, Aufrundung

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.2002

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...

  • § 25 AbgGRhPf, Verzicht, Übertragbarkeit

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.1987

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...

  • § 26 AbgGRhPf, Nichtanrechenbarkeit

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 18.03.1979

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...

  • § 27 AbgGRhPf, Verwendung im öffentlichen Dienst

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.2016

    Dritter Teil – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Fünfter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...

  • § 28 AbgGRhPf

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.04.1984

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Erster Abschnitt – Wahlvorbereitungsurlaub Titel: Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz ...

  • § 29 AbgGRhPf, Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

    Normgeber: Rheinland-Pfalz,  Gilt ab: 01.01.2016

    Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag → Zweiter Abschnitt – Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt Titel: Landesgesetz über die ...