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  • § 19 AbgG (weggefallen)

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 16.10.2006

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 20 AbgG, Gesundheitsschäden

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 21 AbgG, Versorgungsausgleich

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 22 AbgG, Nicht abgerechnete Leistungen

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 23 AbgG, Hinterbliebenenversorgung

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 24 AbgG, Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 3 – Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder ...

  • § 25 AbgG, Zuschuss zu den Kosten in Krankheitsfällen

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 4 – Zuschuss zu den Kosten in Krankheitsfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...

  • § 26 AbgG, Unterstützungen

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 4 – Zuschuss zu den Kosten in Krankheitsfällen, Unterstützungen Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der ...

  • § 27 AbgG, Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge

    Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern,  Gilt ab: 26.10.2021

    Abschnitt III – Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung → Titel 5 – Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des ...