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  • MontÜbk - Montrealer Übereinkommen

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.12.2019

    Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International Redaktionelle Abkürzung: MontÜbk Gliederungs-Nr.: [keine Angabe] Normtyp: Staatsvertrag Übereinkommen zur ...

  • Art. 1 MontÜbk, Anwendungsbereich

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International Redaktionelle Abkürzung: MontÜbk Gliederungs-Nr.: [keine ...

  • Art. 2 MontÜbk, Staatlich ausgeführte Beförderung und Beförderung von Postsendun...

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr Normgeber: International Redaktionelle Abkürzung: MontÜbk Gliederungs-Nr.: [keine ...

  • Art. 3 MontÜbk, Reisende und Reisegepäck

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel II – Urkunden und Pflichten der Parteien betreffend die Beförderung von Reisenden, Reisegepäck und Gütern Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung ...

  • Art. 4 MontÜbk, Güter

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel II – Urkunden und Pflichten der Parteien betreffend die Beförderung von Reisenden, Reisegepäck und Gütern Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung ...

  • Art. 5 MontÜbk, Inhalt des Luftfrachtbriefs und der Empfangsbestätigung über Güt...

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel II – Urkunden und Pflichten der Parteien betreffend die Beförderung von Reisenden, Reisegepäck und Gütern Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung ...

  • Art. 6 MontÜbk, Angaben zur Art der Güter

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel II – Urkunden und Pflichten der Parteien betreffend die Beförderung von Reisenden, Reisegepäck und Gütern Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung ...

  • Art. 7 MontÜbk, Luftfrachtbrief

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel II – Urkunden und Pflichten der Parteien betreffend die Beförderung von Reisenden, Reisegepäck und Gütern Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung ...

  • Art. 8 MontÜbk, Mehrere Frachtstücke

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel II – Urkunden und Pflichten der Parteien betreffend die Beförderung von Reisenden, Reisegepäck und Gütern Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung ...

  • Art. 9 MontÜbk, Nichtbeachtung der Bestimmungen über Beförderungsurkunden

    Normgeber: International,  Gilt ab: 28.06.2004

    Kapitel II – Urkunden und Pflichten der Parteien betreffend die Beförderung von Reisenden, Reisegepäck und Gütern Titel: Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung ...