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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/DVO VIVBVEG,NW - Durchführungsverordnung VIVBVEG/Anhang/
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Anlage 2b DVO VIVBVEG
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (DVO VIVBVEG)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (DVO VIVBVEG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Anhangteil
Anlage 2b DVO VIVBVEG – Antrag auf Zulassung der Listenauslegung und gegebenenfalls der parallelen freien Unterschriftensammlung (Volksbegehren) (1)
nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Unterschriften von Stimmberechtigten zur Unterstützung des auf dem vorgehefteten Antragsbogen gegenständlich bezeichneten Zulassungsantrags.
Lfd. Nr. | Name | Vorname | Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | Datum der Eintragung | Persönliche und handschriftliche Unterschrift (2) | Bemerkungen (3) |
persönlich und handschriftlich, leserlich, möglichst in Druckbuchstaben | ||||||
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Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für das Verfahren des Volksbegehrens genutzt werden.
Bestätigung der Gemeinde der Hauptwohnung:
Es wird bescheinigt, dass die vorstehend unter den lfd. Nummern ......... Eingetragenen am Eintragungstag stimmberechtigt waren.
Gemeinde/Stadt ..............................., den ......................... 20... | Der/Die (Ober-)Bürgermeister/in (1) Im Auftrag | |
(Dienstsiegel) | ||
_______________________________________ | ||
Unterschrift |
(1) Amtl. Anm.:
Unzutreffendes bitte streichen
Unzutreffendes bitte streichen
(2) Amtl. Anm.:
Ein Zusatz oder Vorbehalt ist unzulässig. Das Stimmrecht darf nur einmal ausgeübt werden.
Ein Zusatz oder Vorbehalt ist unzulässig. Das Stimmrecht darf nur einmal ausgeübt werden.
(3) Amtl. Anm.:
Bemerkungen der Gemeinde, insbesondere über Eintragungsmängel
Bemerkungen der Gemeinde, insbesondere über Eintragungsmängel
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