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§ 4 ZZV hF WS 14/15
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2014/2015
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2014/2015
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZZV hF WS 14/15,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 4 ZZV hF WS 14/15

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.