Dokument
§ 4 ZZV hF WS 14/15
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2014/2015
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2014/2015
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 4 ZZV hF WS 14/15
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.