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- § 10a StPO, Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
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- § 12 StPO, Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände
- § 13 StPO, Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen
- § 13a StPO, Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
- § 14 StPO, Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
- § 15 StPO, Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts
- § 16 StPO, Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit
- § 17 StPO (weggefallen)
- § 18 StPO (weggefallen)
- § 19 StPO, Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
- § 20 StPO, Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts
- § 21 StPO, Befugnisse bei Gefahr im Verzug