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Aktueller Ordner
- § 395 StPO, Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger
- § 396 StPO, Anschlusserklärung; Entscheidung über die Befugnis zum Anschluss
- § 397 StPO, Verfahrensrechte des Nebenklägers
- § 397a StPO, Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe
- § 397b StPO, Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung
- § 398 StPO, Fortgang des Verfahrens bei Anschluss
- § 399 StPO, Bekanntmachung und Anfechtbarkeit früherer Entscheidungen
- § 400 StPO, Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers
- § 401 StPO, Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkläger
- § 402 StPO, Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers