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Zitierungen zu § 115 StPO, Vorführung vor den zuständigen Richter,
Dokumente 1 - 4 von 4
  • § 115a StPO, Vorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 25.07.2015

    Erstes Buch – Allgemeine Vorschriften → Neunter Abschnitt – Verhaftung und vorläufige Festnahme Titel: Strafprozessordnung (StPO) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: StPO Gliederungs-Nr.: 312-2

  • § 128 StPO, Vorführung bei vorläufiger Festnahme

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 25.07.2015

    Erstes Buch – Allgemeine Vorschriften → Neunter Abschnitt – Verhaftung und vorläufige Festnahme Titel: Strafprozessordnung (StPO) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: StPO Gliederungs-Nr.: 312-2

  • § 131 StPO, Ausschreibung zur Festnahme

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 25.07.2015

    Erstes Buch – Allgemeine Vorschriften → Abschnitt 9a – Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung Titel: Strafprozessordnung (StPO) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung ...

  • § 140 StPO, Notwendige Verteidigung

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 13.12.2019

    Erstes Buch – Allgemeine Vorschriften → Elfter Abschnitt – Verteidigung Titel: Strafprozessordnung (StPO) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: StPO Gliederungs-Nr.: 312-2 Normtyp: Gesetz § ...