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Zitierungen zu § 255 StPO, Protokollierung der Verlesung,
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§ 255a StPO, Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.01.2021
Zweites Buch – Verfahren im ersten Rechtszug → Sechster Abschnitt – Hauptverhandlung Titel: Strafprozessordnung (StPO) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: StPO Gliederungs-Nr.: 312-2 Normtyp ...