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Zitierungen zu § 342 StPO, Revision und Wiedereinsetzungsantrag,
Dokumente 1 - 1 von 1
  • § 79 OWiG, Rechtsbeschwerde

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2018

    Fünfter Abschnitt – Einspruch und gerichtliches Verfahren → III. – Rechtsmittel Titel: Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: OWiG Gliederungs-Nr.: 454-1