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- § 152 StPO, Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
- § 152a StPO, Landesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung von Abgeordneten
- § 153 StPO, Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
- § 153a StPO, Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen
- § 153b StPO, Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe
- § 153c StPO, Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten
- § 153d StPO, Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher...
- § 153e StPO, Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue
- § 153f StPO, Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch
- § 154 StPO, Teileinstellung bei mehreren Taten
- § 154a StPO, Beschränkung der Verfolgung
- § 154b StPO, Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung
- § 154c StPO, Absehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung
- § 154d StPO, Verfolgung bei zivil- oder verwaltungsrechtlicher Vorfrage
- § 154e StPO, Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung
- § 154f StPO, Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen
- § 155 StPO, Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung
- § 155a StPO, Täter-Opfer-Ausgleich
- § 155b StPO, Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
- § 156 StPO, Anklagerücknahme
- § 157 StPO, Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter