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Zitierungen zu § 459g StPO, Vollstreckung von Nebenfolgen,
Dokumente 1 - 2 von 2
  • § 88d IRG, Verfahren

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.2017

    Neunter Teil – Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union → Abschnitt 3 – Einziehung Titel: Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) Normgeber ...

  • § 459o StPO, Einwendungen gegen vollstreckungsrechtliche Entscheidungen

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.07.2017

    Siebentes Buch – Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens → Erster Abschnitt – Strafvollstreckung Titel: Strafprozessordnung (StPO) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: StPO Gliederungs-Nr.: 312-2