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- § 22 StPO, Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes
- § 23 StPO, Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung
- § 24 StPO, Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit
- § 25 StPO, Ablehnungszeitpunkt
- § 26 StPO, Ablehnungsverfahren
- § 26a StPO, Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags
- § 27 StPO, Entscheidung über einen zulässigen Ablehnungsantrag
- § 28 StPO, Rechtsmittel
- § 29 StPO, Verfahren nach Ablehnung eines Richters
- § 30 StPO, Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von Amts wegen
- § 31 StPO, Schöffen, Urkundsbeamte