Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HHG 2022,NW - Haushaltsgesetz 2022/§§ 31 - 33b, Abschnitt 10 - Besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Abfederung der Folgen der Corona-Krise/
Dokument
§ 33b HHG 2022
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Abschnitt 10 – Besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Abfederung der Folgen der Corona-Krise
§ 33b HHG 2022 – Kreditierung Steuerverbund Kommunen
Der Betrag der Finanzausgleichsmasse des Steuerverbunds 2022 wird für das Haushaltsjahr 2022 um den Betrag von 548 665 400 Euro erhöht. Er nimmt an den Verteilungskriterien des Steuerverbunds nach Maßgabe des Gemeindefinanzierungsgesetzes teil.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HHG 2022,NW - Haushaltsgesetz 2022/§§ 31 - 33b, Abschnitt 10 - Besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Abfederung der Folgen der Corona-Krise/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9957967,38
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9957967,38