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Zitierungen zu § 209a StPO, Besondere funktionelle Zuständigkeit...,
Dokumente 1 - 3 von 3
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§ 103 JGG, Verbindung mehrerer Strafsachen
Normgeber: Bund, Gilt ab: 01.01.1979
Zweiter Teil – Jugendliche → Fünftes Hauptstück – Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind Titel: Jugendgerichtsgesetz (JGG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: JGG
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§ 225a StPO, Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung
Normgeber: Bund, Gilt ab: 25.07.2015
Zweites Buch – Verfahren im ersten Rechtszug → Fünfter Abschnitt – Vorbereitung der Hauptverhandlung Titel: Strafprozessordnung (StPO) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: StPO Gliederungs-Nr.: 312 ...
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§ 270 StPO, Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung
Normgeber: Bund, Gilt ab: 25.07.2015
Zweites Buch – Verfahren im ersten Rechtszug → Sechster Abschnitt – Hauptverhandlung Titel: Strafprozessordnung (StPO) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: StPO Gliederungs-Nr.: 312-2 Normtyp ...